an leser@kurier.at vom 28-07-2026
Schon seit Jahren bestellt die ÖVP-Kärnten mit medialer Unterstützung der Kronen Zeitung den Acker für einen „STOPP von Einspruchstourismus“ durch NGOs. Krone Redakteur Fritz Kimeswenger, ehemals Leiter der ÖVP-Öffentlichkeitsarbeit in Kärnten, assistierte im Februar 2022 seinen ehemaligen Arbeitgeber mit dem öffentlichkeitswirksamen Wording von „Steirische Anmaßung“ und ignorierte damit auch gleich das Legalitätsprinzip. Inzwischen ist die ÖVP-Kärnten schon fast am Ziel angekommen. Selbst im Landtag gab es im Juni 2026 keinen Widerstand gegen das „aus dem Weg räumen“ von lästigen Umweltschutzorganisationen. SPÖ-Abgeordneter und Industrie Aufsichtsrat Willegger unterstellte NGOs dabei, dass sie ohnehin nur ein „Hemmnis für die Wirtschaft“ darstellen. Auch die Oppositionsparteien FPÖ und Team Kärnten verhalfen dem ÖVP-Ansinnen zu einem einstimmigen Bekenntnis gegen NGOs.
Und jetzt, wo auf Bundesebene die Novelle zum UVP-Gesetz ansteht, scheint zumindest auch der zuständige Minister bereits überzeugt davon zu sein, dass die wirtschaftliche Zukunft des Landes vom Begraben der NGOs abhängt.
Damit es die Parteifreunde in Wien leichter haben, hat die ÖVP-Kärnten gleich einen „Gesetzesvorschlag“
eingebracht, wie man dem „Einspruchstourismus“ den Garaus machen kann und ein entsprechendes Rechtsgutachten am 27. Juli in Klagenfurt der versammelten Presse präsentiert. Artig haben alle Medien die „Informationen“ weitergeleitet. Kritische Fragen oder Sachfragen wurden nicht gestellt. Weil die Politiker ja nur noch „tatsächlich Betroffene“ bei Bewilligungsverfahren mitreden lassen wollen, hätte man zum Beispiel fragen können, wessen „direktes Lebensumfeld“ von Klimaauswirkungen nicht betroffen ist.
Lediglich die Kleine Zeitung hat sich zumindest eine zweite juristische Meinung eingeholt und diese auch veröffentlicht. Der Aufschrei von Kärntner NGOs blieb bisher erwartungsgemäß aus. Lediglich ein paar große Umweltorganisationen und die Grünen, registrieren einen Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit und auf die Demokratie. Das Gejammer wird die Politiker aber nicht jucken. Stattdessen sollte künftig in UVP-
Verfahren eine Waffengleichheit eingefordert und dessen Sinnhaftigkeit der Öffentlichkeit glaubhaft erklärt werden. Gleiche Rechte und Pflichten für Antragsteller und Bürger. Wenn künftig ein UVP-Antrag mit unvollständigen Antragsunterlagen eingereicht wird, wird das Verfahren gar nicht eingeleitet. Wenn Kärntner Bürger keine steirische NGO zur Verfahrenshilfe holen dürfen, dürfen in Kärnten auch keine Wiener Anwälte und Schwachverständige für Projektwerber tätig werden. Wenn die Tätigkeit und Kompetenz von NGOs eingeschränkt werden soll, dann dürfen künftig Amtssachverständige nur mehr ausschließlich für ihre Behörde tätig werden und sie müssen alle Einkünfte offenlegen. Wenn die Politik einem Standortanwalt weitgehende Rechte einräumt, dann soll sie die gleichen Rechte auch einem Bürgeranwalt einräumen. Wenn sich die UVP-Behörde ein privates, nicht unabhängiges Verfahren und
Umweltmanagement im Bewilligungsverfahren mit Steuergeld leistet, dann müssen in diesem Gremium auch die Bürger paritätisch und entlohnt vertreten sein. Wenn der Wirtschaft direkt in der Landesregierung ein Büro zur Verfügung gestellt und „Amtshilfe“ gewährt wird, dann sollten auch Bürgerorganisationen dieselben Privilegien genießen können. Dann wird sich ja zeigen, wie es mit dem Demokratieverständnis in unserer Parteienlandschaft bestellt ist.
Peter Baumgartner / St. Veit an der Glan
