Kärntner Landtag – demokratiepolitischer Treffpunkt ist erreicht

Leserbrief Kleine Zeitung, 15.6.2026, Peter Baumgartner

Bereits seit einigen Jahren verfolgt die Kärntner ÖVP, assistiert von der Kronen Zeitung, als treibende Kraft das Ziel, die gesetzlich legitimierten Rechte von Umweltschutzorganisationen in UVP-Verfahren zu beschneiden. Es geht um die Aarhus-Konvention. Das, von Österreich 2005 ratifizierte völkerrechtliche Übereinkommen, soll die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten regeln und sicherstellen. Das Übereinkommen wurde deshalb auch als wegweisend und als „Meilenstein“ gelobt.

Allerdings hat Österreich in der Umsetzung der Konvention beträchtliche Hürden eingebaut und sich deshalb u.a. ein Vertragsverletzungsverfahren eingehandelt, dass mittlerweile bereits 12 Jahre (!) andauert. Es ist nämlich keineswegs so, dass sich in Österreich trotz Aarhus-Konvention jede NGO überall „einmischen“ kann, wie das gerne dargestellt wird. Beispielsweise braucht ein Verein mindestens 100 Mitglieder um „anerkannt“ zu werden und „legitimierte“ Bürgerrechte aus dem Aarhus-Übereinkommen in Anspruch nehmen zu dürfen. Das muss der Verein auch noch regelmäßig nachweisen können.

Naturgemäß hat das dazu geführt, dass sich kleinere örtliche Vereine und Bürgerinitiativen schon vom Start weg „brausen gehen“ können, weil sie weder genug Mitglieder, noch die finanziellen und zeitlichen Ressourcen haben. Einziger Ausweg, man sucht sich aus der Not heraus eine Organisation, die die speziellen österreichischen Voraussetzungen erfüllt und bittet diese um Hilfe zur Selbsthilfe. Solche NGOs sind aber dünn gesät. Gerade mal 69 Organisationen in ganz Österreich verfügen über das Anerkennungsprivileg und nicht alle eignen sich thematisch für alle Umweltverfahren. Die Suche nach externer Hilfe ist daher mühsam. Das soll sich jetzt, geht es nach der ÖVP-Kärnten, nochmals verschlechtern. Diese einzig wirksame Unterstützungsmöglichkeit für kleine Ortsgruppen bezeichnet die ÖVP-Kärnten nämlich als „Einspruchstourismus“, wo sich „Auswärtige“ in Räume einmischt, die sie nichts angehen. Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer ist bereits überzeugt: dem „Bürgerinitiativen-Tourismus“ wird der Riegel vorgeschoben und UVP-Verfahren sollen ein „One-Stop-Shop“ (für Unternehmer) werden. „Des get nit, dos anfoch fremde Bürgerinitiativen her kuman und nocha unsare Projekte torpedieren“, protestiert der ÖVP-Landtagsabgeordnete und Bürgermeister Hannes Mak. Bisher war die ÖVP-Kärnten bei diesem Angriff auf Bürgerbeteiligung federführend. Bei der letzten Landtagssitzung am 11. Juni ist es ihr allerdings gelungen, einen einstimmigen Beschluss aller Landtagsparteien ÖVP, SPÖ, Team Kärnten und FPÖ zu fassen. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, an die Bundesregierung die Forderung zu stellen, dass der „NGO-Einspruchstourismus“ beendet wird.

„Wir wollen keine fremde Verhinderungspolitik“, argumentiert die Kärntner FPÖ. „Vülle Kärntna ärgat dos“, hat der Abgeordnete Markus di Bernado wahrgenommen. Und das Multitalent Renè Willegger, SPÖ-Abgeordnete, Industrie-Aufsichtsrat, ÖGB und AK-Vorsitzender, sieht im „NGO-Einspruchstourismus“ das „größte Hemmnis für die Wirtschaft“. Gemeint ist eine steirische Bürgerinitiative die rechtmäßig in Kärnten „Nachbarschaftshilfe“ leistet. Assistiert wird der Multifunktionär von seinem Parteifreund Christof Seymann, der sogar die räumliche Nähe zu einem Projekt nicht unbedingt als Grund für Bürgerbeteiligung sieht.

Somit ist klar, wer immer in Kärnten – und bald in ganz Österreich – Hilfe bei der Verhandlung mit Konzern-Anwälten, situationselastischen Behörden und Politikern im Blindflug braucht, muss den Himmel anrufen.

Peter Baumgartner / St. Veit an der Glan

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