Liebe Mitglieder,
wie Sie sich vielleicht erinnern, hat der Gemeinderat Neumarkt im Jahr 2015 nach Aufklärung der Gemeinderäte über die Folgen und Risiken der Errichtung eines „Windparks“ am Perchauer – Eck einen Gemeinderatsbeschluss gegen die Errichtung einer Windkraftanlage gefasst.
Nunmehr wurde das 2015 ins Auge gefasste Gebiet neuerlich von der Stmk. Landesregierung als Eignungszone für eine Windkraftanlage ausgewiesen.
Viele kritische Menschen aus der Region haben sich aus guten Gründen, wie Sie dem beiliegenden Muster einer Einwendung entnehmen können, entschieden, das nicht so einfach hinzunehmen und die BI Neumarkt um Unterstützung in dieser Sache gebeten.
Die BI Neumarkt gibt nunmehr dieses Ersuchen an ihre Mitglieder weiter. Mit Ihrer Einwendung an die zuständige Abteilung des Stmk. Landesregierung können Sie in dieser Sache intervenieren. In Scheifling, Lind, Fessnach werden bereits durch Herrn DI Josef Bacher Lind bei Scheifling, Einwendungen gesammelt, ebenso sammelt auch Herr Walter Reichl, Perchau, Naturpark Zirbitzkogel – Grebenzen, Einwendungen.
Ich will hier keine Diskussion über die Sinnhaftigkeit der Energieerzeugung auf der Alm in den hochsensiblen Alpen führen, da der Informationsstand über FÜR und WIDER der Winkraft in den Medien ausreichend behandelt ist. Zu beachten ist auch, dass dort wo anfangs nur ein paar Windräder lt. Erstantrag errichtet werden, die Errichtung weiterer Windräder nicht mehr aufzuhalten ist, d.h. eine Eignungszone wird zu einer Vorrangzone und das in der weitgehend energieautarken Region Murau. Ein Windpark hat im Übrigen nichts mit einem Park zu tun.
Ein weiteres Problem ist eine gegebenenfalls nötige Renaturierung. Sollte die Betreiberfirma insolvent sein, ist zuerst einmal der Grundeigentümer, bzw. die Grundeigentümerin verpflichtet den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, ist auch das nicht möglich, so wird die Gemeinde also die SteuerzahlerInnen zur Kassa gebeten.
Ich übermittle anbei eine mögliche Einwendung, die Herr DI Josef Bacher zur Verfügung gestellt hat, und die Sie bitte ausdrucken, leserlich unterschreiben und mit Datum und Adresse versehen, einscannen und an die E-Mail-Adresse der zuständigen Abteilung des Landes abt13-bau-raumordnung@stmk.gv.at bis spätestens 6. Juni 2026 einsenden können, oder
in den Geschäftsräumen des Freiraums 8820 Neumarkt, Hauptplatz 33, zu den Öffnungszeiten
jeweils Freitags von 09:00 bis 12:30 und 15:00 bis 18:00 und
Samstags von 09:00 bis 12:30 bis spätestens 6. Juni 2026 abgeben können.
Das hier angefügte Muster einer Einwendung liegt ebenso im FreiRaum in Neumarkt zur Unterzeichnung und Abgabe auf. Auch ein eigenes Schreiben kann dort abgegeben werden, bzw. zu Aktenzahl ABT13-2326/2026-8, Abt. 13b, Stempfergasse 7, 8010 Graz, mittels postalischer Sendung bis 5-6-2026. Die im Freiraum eingelangten Schreiben werden dann gesammelt an die Abteilung 13b der Stmk. Landesregierung übergeben.
Mit freundlichen Grüßen und danke für Ihre Mühe
Ingrid Kirchleitner, Obfrau
Buergerinitiative-Neumarkt
Sportstraße 9
8820 Neumarkt
www.buergerinitiative-neumarkt.at
www.s37neindanke.at
Bankverbindung
Kto. 1547553 bei Stmk. Bank – BLZ 20.815
