Sehr geehrte Mitglieder!

Als anerkannte Umweltorganisation gem. § 19 Abs.7 UVP-G 2000 BGBl. I Nr. 80/2018 wird die BI Neumarkt in Steiermark alle drei Jahre vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus überprüft, damit die Anerkennung erneuert werden kann.

Einzureichen sind:
• Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister bzw. dem Firmenbuch.
• Nachweis, dass der Umweltschutz der vorrangige Zweck der Umweltorganisation ist. Dies ist durch die geltenden Vereinsstatuten bzw. die geltende Stiftungserklärung nachzuweisen.
• Die Umweltorganisation muss gemeinnützig tätig sein; dies ist durch eine aktuelle Bescheinigung der Finanzverwaltung gemäß §§ 35 und 36 BAO nachzuweisen, die sich auf die letzten 3 Jahre beziehen sollte.
• Nachweise über den Tätigkeitsbereich der Umweltorganisation. Es ist auf geeignete Weise darzulegen, in welchem Bundesland/ in welchen Bundesländern die Umweltorganisation in den letzten drei Jahren im Sinne des Umweltschutzes tätig war. Geeignete Nachweise können z.B. Berichte über bestimmte Projekte in Vereinszeitschriften, Berichterstattungen in Zeitungen oder Zeitschriften, Tätigkeitsberichte, die im Rahmen der Vollversammlung abgegeben werden.
• Seit 2018: Die Umweltorganisation muss aus mindestens hundert Mitgliedern bestehen. Die entsprechende Anzahl von Mitgliedern ist glaubhaft zu machen, dies kann etwa durch die Bescheinigung eines Notars oder eines Wirtschaftsprüfers erfolgen, der die erforderliche Mitgliederzahl bestätigt.
In unserem Fall muss der Notar die Beitrittserklärungen mit den Einzahlungen für 2022 abgleichen und dann eine notariell beglaubigte Bestätigung ausstellen.
Diesem Schreiben ist jeweils eine Beitrittserklärung angefügt, die Sie für den Fall, dass Sie zwar einbezahlt haben, aber keine Beitrittserklärung ausgefüllt haben, bitte ausdrucken und ausfüllen wollen und dann als Scan an die Adresse bi-neumarkt@gmx.at oder per Post an unsere Briefadresse E. Forstner, 8820 Neumarkt in Steiermark, Sportstraße 9 b senden wollen.

Die Frist für die Erledigung all dieser Eingaben ist mit Anfang September gesetzt. Ich ersuche nun im Namen des Vorstandes alle noch offenen Mitgliedsbeiträge für 2022 in der Höhe von € 5,00 pro Person auf das Konto der BI Neumarkt bei der Sparkasse Neumarkt IBAN: AT662081500001547553 einzubezahlen. Die Einzahler sind als Einzelpersonen anzuführen.

Viele haben den Beitrag 2022 bereits bezahlt, wofür wir Ihnen sehr danken, denn wie wir schon des Öfteren mitgeteilt haben, erhalten wir keine öffentlichen Gelder.

Die Aufrechterhaltung unseres Status ist in Krisenzeiten besonders wichtig, da der Umweltschutz aus oft vorgeschobenen Gründen hier leicht ins Hintertreffen gerät.
Wichtig ist auch die Aufrechterhaltung unseres Status, da wir als Partei in zwei laufenden UVP- Verfahren, konkret als Beschwerdeführerin (B 100 – Drautalstraße und w&p Rodungsverfahren Görtschitztal) auftreten.

Ohne unseren Status wäre die Einbringung von Rechtsmitteln gegen bereits ergangene Entscheidungen kaum möglich gewesen. In den genannten Fällen unterstützen wir die dortigen Bürgerinitiativen, die diesen Parteienstatus in UVP-Sachen nicht haben.
Auch werden wir jeweils anwaltlich vertreten, da für diesen Verfahrensstand meist Anwaltspflicht gilt. Die Verfahrenskosten werden in beiden Fällen von den dortigen BIs und dem Grün-Alternativen Verein zur Unterstützung von Bürgerinitiativen finanziert, der BI Neumarkt entstehen daraus keine Kosten, die Mitgliedsbeiträge bleiben davon unberührt.

Sobald wir die Neuanerkennung haben, werden wir Sie davon in Kenntnis setzen.
Rückfragen bzw. die Einholung weiterer Informationen über unsere Tätigkeit richten Sie bitte schriftlich an bi-neumarkt@gmx.at, wir werden zeitnah und gerne antworten.

Mit freundlichen Grüßen
I. Kirchleitner für den Vorstand der BI Neumarkt
August 2022

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