Mitgliedsschreiben 4/2025 – UVE-UVP + S36, B 317- S 37, B100, Görtschitztal, Verkehrswende at., Interna

Sehr geehrte Mitglieder, Leserschaft und Interessierte!

S36: Die Einreichung der UVE (Umweltverträglichkeitserklärung) durch den Projektwerber ASFINAG erfolgte beim nunmehrigen Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur im September 2024. Für das im UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) -Verfahren vorgesehene Landesmaterienrechtsverfahren (Naturschutz, Landesstraßen) fand die Einreichung der Dokumente beim Land Steiermark im April 2025 statt. Mit einer mündlichen UVP-Verhandlung wird im Laufe des Jahres 2026 gerechnet.

Zur Richtigstellung der unlauteren Berichtserstattung einiger regionaler Medien (u.a. Mein Bezirk) über die tatsächlich zu erwartende Wertschöpfungswirkung S36 für die Region, hier ein Auszug aus der aktuellen WIFO – Studie (Österreichisches Institut für Wirtschafts-forschung, siehe, Seite 32 bis 37)

“Für den Ausbau der S36 im Bereich Judenburg zeigt sich ein ungünstiges Verhältnis von Kosten und Nutzen. Dem Kostenbarwert von 450 Mio. € steht ein Nutzenbarwert von 350 Mio. € gegenüber. Die Effekte resultieren überwiegend aus der Bauphase (rund 300 Mio. €), während die Betriebsphase mit 45 Mio. € nur gering ausfällt. Ökonomische Impulse ergeben sich damit vor allem in der Bauphase, während im Betrieb kaum Standortvorteile entstehen…“

Die Rechnung zahlen die nächsten Generationen und dürfen sich zusätzlich über die entstehenden Umweltbelastungen durch eine massive Zunahme des Transitverkehrs freuen, dem dieser Ausbau wirklich nutzt.

S 37/B 317: Das unnötige Intermezzo der Aufhebung der 7,5 Tonnen – Beschränkung auf der B317 ist ausgestanden, das Verbot bleibt weiterhin aufrecht. Außer dem geplanten Ausbau der Strecke St. Veit – Süd bis Maria Saal bzw. Klagenfurt-Nord und Maria Saal gibt es derzeit keine uns bekannten Verfahrensschritte auf Kärntner Seite für einen weiteren Ausbau Richtung Norden.

Lobend zu erwähnen sind die regelmäßigen Kontrollen durch die Polizei in Neumarkt, was doch so manchen nichtberechtigten LKW davon abhält dieses Verbot zu missachten.

Drautalstraße B 100: Nach einem 4-jährigen Verfahren wurde nun die Erstentscheidung der Kärntner Landesregierung den betroffenen AnrainerInnen die Parteistellung und Akteinsicht zu verwehren, nach einem Revisionsverfahren mit Urteil des Landesverwaltungsgericht aufgehoben. Die BI Neumarkt hat dabei seit 2022 bei mehreren Verfahrensschritten als Partei mitgewirkt.

Görtschitztal w&p/Alpacem: Das Revisionsverfahren gegen die Rodungen zur Erweiterung des Mergelabbaus „Kalkstein- und Mergelbruch der Alpacem Zement Austria GmbH (vormals w&p Zement GmbH) – Görtschitztal, in dem die BI Neumarkt neben anderen Verfahren als Partei fungiert hat, ist bedauerlicherweise negativ entschieden worden.

Die betroffenen Menschen im Görtschitztal und die dortige BI ZIG (Zukunft Initiative Görtschitztal) kämpfen seit Jahren um Gerechtigkeit nach der HCB- Katastrophe 2014 und um eine gesunde Umwelt. Die für Umweltverfahren zuständige Kärntner Landesregierung und die Verwaltungsgerichte sind allerdings der sogenannten „Herrschaft“ im Görtschitzal verpflichtet, die Konsequenzen für die Bevölkerung ist nicht nur egal, sondern sie ignorieren das Grundrecht auf Gesundheit und eine intakte Umwelt der Bevölkerung. In Slowenien hat kürzlich eine Bürgerinitiative für Menschenrechte, die ebenfalls gegen die Zementproduktion in Anovo mit demselben Betreiber Alpacem aufgetreten ist, einen staatlichen Anerkennungspreis erhalten. In Österreich bzw. vor allem in Kärnten ist das undenkbar.

Die Bürgerinitiative Verkehrswende.at, mit der wir und andere BIs in Sachen Verkehr eng zusammenarbeiten, hat wegen der geplanten Wiederaufnahme hochrangiger Straßenbauprojekte, darunter fallen auch die S 36 und S 37, an Verkehrsminister Hanke ein weiteres Schreiben verfasst. Aufgrund der dadurch bedingten Ankurbelung des motorisierten Straßenverkehrs (laut einem Bericht der Europäischen Umweltagentur war der Verkehrssektor im Jahr 2019 für rund ein Viertel der gesamten CO2-Emissionen der EU verantwortlich, wovon 71,7 % auf den Straßenverkehr entfielen. 06.12.2024) können die österreichischen Klimaziele nicht erreicht werden und uns drohen trotz unser angeschlagenen Finanzsituation Strafzahlungen in Milliardenhöhe. Eine weitere Aufforderung ist im November an den steirischen LH Kunasek ergangen, sich zur Luft- und Verkehrsproblematik in der Steiermark zu äußern.

Interna: Mit Bescheid vom November 2025 wurde uns erwartungsgemäß weiterhin der Status einer anerkannten Umweltorganisation zuerkannt:

„Es wird festgestellt, dass der Verein Bürgerinitiative Neumarkt in Steiermark die Kriterien nach § 19 Abs. 6 UVP-G 2000 erfüllt. Die Anerkennung als Umweltorganisation nach dem UVP-G 2000 in den Bundesländern Steiermark, Niederösterreich, Burgenland, Kärnten, Salzburg und Oberösterreich wird bestätigt“.

Fragen richten Sie bitte schriftlich an bi-neumarkt@gmx.at, weitere Informationen stehen auf unserer Homepage zur Verfügung.

Ich wünsche im Namen des Vorstands einen beschaulichen Advent und eine friedvolle Weihnachtszeit

I. Kirchleitner für den Vorstand der BI Neumarkt

Dezember 2025

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