Sehr geehrter Herr Bezirkshauptmann,
zu obigem Betreff und im Auftrag der betroffenen Bevölkerung trete ich als Obfrau der seit 2011 anerkannten Umweltorganisation gem. § 19 Abs. 7UVP-G 2000 an Sie heran, um eine rasche und der Entscheidung des Verfassungsgerichts entsprechende Neufassung der Verordnung der BH Murau vom 21. Jänner 2019 einzufordern.
Das Sicherheitsrisiko auf dem betreffenden Straßenstück Scheifling-Dürnstein ist aufgrund der Entscheidung vom 25.7.2025, der ein reiner Formalfehler zugrunde liegt, empfindlich erhöht und manifestiert sich als Entscheidung gegen die Sicherheit der anwohnenden Menschen und für die Interessen der Transportlobby respektive der sogenannten wirtschaftlichen Interessen wie u.a. die Ersparnis der Mautgebühren.
Der Schutz und die Gesundheit der Bevölkerung sind auch Aufgabe der Verwaltungsbehörde, der Sie vorstehen. Vermehrte Verkehrskontrollen, Polizeipräsenz und technische Fahrzeugkontrollen werden bis zur Wiederherstellung des Fahrverbots für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t auf der B317 zwischen Scheifling und Dürnstein von der betroffenen Bevölkerung zu Recht gefordert, denken Sie nur an den Schulbeginn.
In diesem Sinne ersuchen wir Sie und ihre Behörde alles zu tun, um den derzeitigen Zustand so rasch wie möglich zu beheben und das wohlbegründete Fahrverbot wieder herzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Kirchleitner
Bürgerinitiative Neumarkt
www.buergerinitiative-neumarkt.at
bi-neumarkt@gmx.at